Mann (68) zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt - Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet
Online seit 01.10.2014 um 16:38 Uhr, aktualisiert um 16:40 Uhr
Jener 68-jährige Pensionist aus Bad Goisern, welcher unter anderem wegen dem Besitz von tausenden kinderpornografischen Aufnahmen angeklagt wurde und dabei auch Prozessakten aus einem Kinderschänder-Prozess im Internet veröffentlicht hatte, wurde in der Fortsetzung des Verfahrens nun zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt.
Bereits Ende der 90er Jahre war der Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, damals soll er einer der Haupttäter eines Kinderpornoringes gewesen sein.
Der Angeklagte meldete mittlerweile Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
von Matthias Lauber
am 01.10.2014 um 16:38 Uhr erstellt,
am 01.10.2014 um 16:40 zuletzt aktualisiert.