Kurzmeldung
Betrugshandlungen mit großem finanziellen Schaden nachgewiesen
Online seit 10.04.2019 um 14:01 Uhr
Bei Ermittlungen gegen den 32-jährigen Beschuldigten aus dem Bezirk Linz-Land langte am 23. Oktober 2018 bei der Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamt eine Verdachtsmeldung einer Bank gegen den Beschuldigten ein. Demnach wurden auf dessen Bankkonto mehrere dubiose Transaktionen festgestellt, von denen die Mittelherkunft strittig ist. Bei den weiteren Erhebungen erhärtete sich der Verdacht der Geldwäsche und des gewerbsmäßigen Betruges gegen den Beschuldigten. Des Weiteren kamen mehrere gefälschte Dokumente zum Vorschein. Aufgrund dessen ordnete die Staatsanwaltschaft Linz die Festnahme des Beschuldigten an. Es konnte außerdem ermittelt werden, dass der 32-Jährige seine Wohnung im Bezirk Linz-Land bereits gekündigt hatte und zurück nach Afrika reisen wolle. Er konnte am 16. November 2018 an seinem Hauptwohnsitz festgenommen werden, als er die letzten Mietangelegenheiten mit dem Vermieter erledigte. Nach der Festnahme und der Erstbefragung wurde er in die Justizanstalt Linz überstellt. Im Zuge der weiteren Erhebungen und mehrerer Vernehmungen zeigte er sich geständig, unter anderem die Online-Bezahlkonten gehackt und dabei Mobiltelefone gestohlen zu haben. Aufgrund von mehreren durch die Staatsanwaltschaft Linz angeordneten Bankkontenöffnungen gestand der 32-Jährige den Verdacht der Geldwäsche zwischen Österreich, Frankreich, Togo und der Elfenbeinküste. Demnach wurden vier Bankkonten, die teilweise auf dem Schwarzmarkt erstanden wurden, für die Transaktionen zwischen den Ländern verwendet. Das Geld stammte von Internetbetrugshandlungen, die von einem bislang unbekannten Täter von Togo aus getätigt wurden und vermutlich noch immer getätigt werden. Dieser unbekannte Täter nötigt die Opfer bei verschiedensten Internetbetrügereien dazu, Geld auf die illegal erworbenen Bankkonten zu transferieren. Der 32-Jährige, der im Besitz der Bankomatkarten für die illegal erworbenen Bankkonten war, wurde, nach der Überweisung der Opfer, vom unbekannten Täter angewiesen das Geld an den Bankomaten abzuheben und diese in die Elfenbeinküste beziehungsweise Togo zurück zu überweisen. Handelte es sich um größere Geldbeträge wurden diese vom Beschuldigten persönlich nach Frankreich zu dem zweiten unbekannten Täter transportiert. Aufgrund der Transaktionen und der Habenumsätze auf den Bankkonten wird davon ausgegangen, dass im Zeitraum von März 2018 bis Oktober 2018 insgesamt knapp 200.000 Euro zwischen den Ländern transferiert wurden. Um die Überweisungen tätigen zu können verwendete der Beschuldigte verfälschte beziehungsweise gefälschte Asylkarten und illegal erworbene Reisepässe. Ein Teil dieser Asylkarten und der illegal erworbenen Reisepässe konnte auf den Mobiltelefonen des 32-Jährigen gesichtet werden. Demnach wird 32-Jährige beschuldigt, insgesamt 30 gefälschte Asylkarten in Frankreich in Auftrag gegeben zu haben. Nach Fertigstellung der Asylkarten holte er diese persönlich aus Frankreich ab und verwendete sie im Rechtsverkehr. Des Weiteren verkaufte er gefälschte Asylkarten an einen unbekannten Nigerianer in Wien weiter. Der 32-Jährige wird ebenfalls beschuldigt im Besitz von mindestens fünf illegal erworbenen Reisepässen aus der Elfenbeinküste gewesen zu sein. Bei der Sichtung der IT-Medien konnten auf zwei Mobiltelefonen des Beschuldigten insgesamt drei Videos mit pornographischen Darstellungen Minderjähriger gefunden werden. Diesbezüglich zeigte er sich nicht geständig, da er diese lediglich über einen Chat erhalten habe. Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 16. November 2018 in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Linz," berichtet die Polizei nun nachträglich.
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von Matthias Lauber
am 10.04.2019 um 14:01 Uhr erstellt,
am 10.04.2019 um 14:01 Uhr veröffentlicht.