Kurzmeldung
Gasflasche hätte nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden dürfen
Online seit 26.01.2019 um 10:19 Uhr
Zum gestrigen Gasunfall wurde heute, am 25. Jänner 2019, ein Sachverständiger der Brandverhütungsstelle zur Begutachtung der Gasflasche samt Heizaufsatz entsandt. Nach den ersten Erkenntnissen des Sachverständigen hätte das Gerät laut angebrachten Warnhinweisetiketts nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden dürfen. Wahrscheinlich kam es durch den fortwährenden Betrieb über mehrere Stunden in dem kleinen Raum mit geschlossenen Fenstern zur Kohlenmonoxidvergiftung der beiden Brüder. Bei der Vernehmung des Hausbesitzers gab dieser an, dass er das Gerät so wie seit vielen Jahren aufgestellt und in Betrieb genommen hätte. Als er selbst gegen 01:00 Uhr in das Wohnhaus schlafen ging habe er die Opfer mehrmals angewiesen vor dem zu Bett gehen die Gasflasche abzudrehen. Insbesondere der 48-Jährige habe öfter bei ihm übernachtet und sei mit dem Gerät bestens vertraut gewesen. Der 48-Jährige schwebt nach wie vor in akuter Lebensgefahr, so die Polizei.
von Matthias Lauber
am 26.01.2019 um 10:19 Uhr erstellt,
am 26.01.2019 um 10:19 Uhr veröffentlicht.