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vom 16.04.2026 16:18
Tödliches Ereignis
Schere und Spritze: Mann (27) bei Polizeieinsatz in Wohnung in Linz-Kleinmünchen-Auwiesen erschossen
In Linz-Kleinmünchen-Auwiesen ist es in der Nacht auf Donnerstag zu einem Einsatz mit dramatischem Ausgang in einem Mehrparteienwohnhaus gekommen. Die Polizei musste offenbar in Notwehr einen Angreifer erschießen.
Linz. In Linz-Kleinmünchen-Auwiesen ist es in der Nacht auf Donnerstag zu einem Einsatz mit dramatischem Ausgang in einem Mehrparteienwohnhaus gekommen. Die Polizei musste offenbar in Notwehr einen Angreifer erschießen.
Medienberichten zufolge wurde ein Mann am späten Abend nach einem Suizidversuch bei einem Bach in Linz gerettet und in weiterer Folge ins Klinikum eingeliefert. Dort wurde der Mann nicht stationär aufgenommen und durfte wieder nach Hause. Wenig später wurden die Einsatzkräfte dann zu einem Tumult in einer Wohnung gerufen. Der Mann ging dann laut Polizei mit einer Schere und einer Spritze bewaffnet auf die einschreitenden Polizeikräfte los, in weiterer Folge soll es in Notwehr zur Schussabgabe gekommen sein. Der 27-Jährige starb noch am Vorfallsort.
"In der Nacht auf den 16. April 2026 kam es in Linz zu einem Schusswaffengebrauch bei einem Polizeieinsatz, der für einen Angreifer tödlich endete. Gegen 00:45 Uhr wurden mehrere Polizeistreifen aufgrund eines Tumultes und lauten Schreien zu einer Wohnadresse in Linz beordert. Aufgrund anhaltender Schreie betraten die Beamten unverzüglich die betroffene Wohnung und konnten dort drei Personen antreffen - wie sich später herausstellte - ein 27-Jähriger aus Linz, dessen Mitbewohnerin und eine weitere männliche Person. Als die Beamten die Wohnung betraten, ging der 27-Jährige mit einer Schere in der einen und einer Spritze in der anderen Hand direkt und unvermittelt auf die Beamten los. Die Beamten machten in der Folge von ihren Dienstwaffen Gebrauch und trafen den 27-jährigen. Durch die Beamten unverzüglich eingeleitete Erste-Hilfe-Maßnahmen blieben erfolglos. Der mit Lebensgefahr verbundene Waffengebrauch wird im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens unter Leitung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe des Innenministeriums (...) untersucht. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung."
Polizei Oberösterreich Presseaussendung
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