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vom 10.07.2025 04:00
Fünf Monate bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe
Urteil nach tödlicher Kollision unter Medikamenten- und Drogeneinfluss mit einem Motorradlenker
Nach dem folgenschweren Verkehrsunfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss am 09. August 2019 in Manning (Bezirk Vöcklabruck) ist es am vergangenen Montag in Wels zu einem Urteil gekommen.
laumat.at/Matthias Lauber
Matthias Lauber Lokalredaktion
26.06.2020, 10:27 Uhr
Lesezeit: 4 Minuten
Wels/Manning. Nach dem folgenschweren Verkehrsunfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss am 09. August 2019 in Manning (Bezirk Vöcklabruck) ist es am vergangenen Montag in Wels zu einem Urteil gekommen.
Am 09. August 2019 hat eine damals 48-jährige PKW-Lenkerin bei einem Abbiegevorgang in Manning einen entgegenkommenden 52-jährigen Motorradlenker mit ihrem Auto erfasst. Der Mann wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass er noch am Einsatzort seinen Verletzungen erlag. Wie sich dann bei weiteren Ermittlungen herausgestellt hat, stand die Frau unter Medikamenten- und Drogeneinfluss. Bereits im Dezember 2019 musste sich die Unfalllenkerin in Wels wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Der Prozess wurde vertagt, weil ein weiteres Gutachten eingeholt werden musste.
Am vergangenen Montag stand die Unfalllenkerin nun erneut vor Gericht. Das Gutachten war laut Gericht unter anderem deswegen nötig geworden, weil die Frau schon über einen längeren Zeitraum in einem Substitol-Programm behandelt wurde. Dass durch die Medikamente zum Unfallzeitpunkt tatsächlich eine grobe Beeinträchtigung vorhanden war, konnte schließlich nicht eindeutig nachgewiesen werden. Der Tatbestand einer grob fahrlässigen Tötung war daher nicht mehr gegeben, die Unfalllenkerin wurde aus diesem Grund wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten bedingter Haftstrafe sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 400 Euro - 100 Tagessätze zu je vier Euro - verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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