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vom 02.07.2025 03:30
Urteil
Urteil nach Messerattacke: Einweisung in Anstalt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung
Der Prozess nach der nach Messerattacke in der Silvesternacht in Wels endete Donnerstagnachmittag mit einer Einweisung in eine Anstalt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung.
laumat.at/Matthias Lauber
Matthias Lauber Lokalredaktion
22.08.2019, 16:21 Uhr
Lesezeit: 2 Minuten
Wels. Der Prozess nach der nach Messerattacke in der Silvesternacht in Wels endete Donnerstagnachmittag mit einer Einweisung in eine Anstalt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung.
Die Geschworenen entschieden am fällten am Nachmittag im Prozess nach der Messerattacke in der Silvesternacht in Wels, bei der ein 38-Jährigen lebensgefährliche Verletzungen erlitt, für eine Einweisung in eine Anstalt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Einen Mordversuch sahen die Geschworenen hinter der Tat nicht.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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