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Tödliches Brandereignis in einem Wohnhaus in Weibern
Online seit 13.02.2020 um 16:20 Uhr, aktualisiert am 14.02.2020 um 17:34 Uhr
Tödlich endete Donnerstagmittag ein Kellerbrand in einem Wohnhaus in Weibern (Bezirk Grieskirchen). Drei Feuerwehren wurden zu dem Brand alarmiert.
"Am 13. Februar 2020 gegen 12:40 Uhr kam ein 50-Jähriger aus Weibern in Begleitung einer 51-jährigen Bekannten zu seinem Wohnhaus. Im Haus bemerkten die beiden Rauch und unmittelbar darauf fanden sie die 40-jährige Gattin des 50-Jährigen leblos auf. Der 50-Jährige und die 51-Jährige brachten daraufhin die 40-Jährige ins Freie, verständigten die Rettungskräfte und leisteten Erste Hilfe. Von den eingetroffenen Rettungskräften konnte nur mehr der Tod der 40-Jährigen festgestellt werden. Der Mann und die 51-Jährige erlitten bei der Bergung der Frau eine Rauchgasvergiftung und wurden ins Klinikum Grieskirchen eingeliefert. Der Brand war jedoch bereits erloschen, sodass keine Löschmaßnahmen durchgeführt werden mussten. Die weiteren Erhebungen wurden vom Landeskriminalamt übernommen," berichtet die Polizei.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte zeigte sich, dass es sich um einen Kellerbrand gehandelt hatte. Das betroffene Haus wurde anschließend belüftet.
"Die Leiche der 40-Jährigen wurde in Linz von der Gerichtsmedizin Salzburg obduziert. Nach vorläufigem Ergebnis ist das Opfer durch Einatmen von Rauchgasen verstorben. Im Zuge der Obduktion konnten keine Hinweise auf Fremdeinwirkung festgestellt werden. Nach bisherigem Erhebungsergebnis ist davon auszugehen, dass das Opfer Suizid begangen hatte. Es verschüttete Benzin im Heizraum und brachte dieses auch zur Zündung. Das Haus war zur Tatzeit versperrt," berichtet die Feuerwehr am Freitag ergänzend.
Videostrecke
Tödliches Brandereignis | Dauer: 1:43 | 13.02.2020
Film: laumat.at | Kamera: Matthias Lauber | Schnitt: Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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Anmerkung zur Berichterstattung über Ereignisse mit (vermutlichem/eventuellem) Suizidhintergrund
Normalerweise berichtet laumat.at in Anlehnung an den Pressekodex nicht über Ereignisse mit (vermutlichem/eventuellem) Suizidhintergrund. Bei der Berichterstattung über Vorfälle mit (vermutlichem/eventuellem) Suizidhintergrund wird im Pressekodex um Zurückhaltung ersucht, außer wenn es sich um ein Ereignis mit größeren Auswirkungen auf andere Personen oder einen Vorfall von zeitgeschichtlicher Bedeutung beziehungsweise von größerem öffentlichen Interesse handelt. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung ist die eventuell erhöhte Nachahmerquote nach einer Berichterstattung.
Manchmal kann es auch vorkommen, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht geklärt werden konnte oder noch nicht klar war, ob beziehungsweise dass es sich um einen Vorfall mit Suizdihintergrund handelt.
Sollten Sie selbst von Suizidgedanken betroffen sein, lassen Sie sich bitte umgehend helfen. Neben Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt finden Sie beispielsweise auch bei der Telefonseelsorge rund um die Uhr Ansprechpartner, die Ihnen gerne helfen, beziehungsweise Hilfe zukommen lassen.
Notrufnummer Krisenhilfe Oberösterreich: +43732 2177
www.krisenhilfeooe.at
Notrufnummer Telefonseelsorge Österreich: 142
www.telefonseelsorge.at
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von Matthias Lauber
am 13.02.2020 um 15:29 Uhr erstellt,
am 13.02.2020 um 16:20 Uhr veröffentlicht,
am 14.02.2020 um 17:34 zuletzt aktualisiert.