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vom 16.07.2025 11:32

Spielautomaten

Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden

Sogar die Feuerwehr musste im Vorjahres ausrücken um die Finanzbehörden bei der Beschlagnahme von Spielautomaten zu unterstützen. Diese wurde nun jedoch wegen Unionsrechtswidrigkeit aufgehoben .

Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden
laumat.at/Matthias Lauber
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Medien

Matthias Lauber
Lokalredaktion

19.01.2018, 11:35 Uhr
aktualisiert
11:54 Uhr


Lesezeit: 4 Minuten

Wels. Sogar die Feuerwehr musste im April des Vorjahres ausrücken um die Finanzbehörden bei der Beschlagnahme von einbetonierten Glücksspielautomaten in einem Lokal in Wels-Innenstadt zu unterstützen. Nun gab es eine Wendung.

Das Landesverwaltungsgericht entschied, dass das Glücksspielgesetz in Österreich EU-rechtswidrig sei. Betreiber der Geräte könnten demnach auch nicht bestraft werden. Damit wurde der Beschwerde der Betreiber rechtgegeben und entschieden, dass die Behörden 17 beschlagnahmte Glücksspielautomaten zurückgeben müssen, weitere sollen folgen. Am Freitag mussten die Behörden die Glücksspielautomaten wieder zurückgeben. Erneut fuhren Transporter auf, nur diesmal in die andere Richtung. Die Geräte wurden Freitagvormittag bei der Finanzpolizei in Wels wieder ausgehändigt und abgeholt.



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Die Feuerwehr wurde am 21. April 2017 mit schwerem Gerät zur Unterstützung der Behörden bei der Beschlagnahme angefordert.

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Mehrere Automaten wurden vorerst beschlagnahmt.

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Am 19. Jänner 2018 mussten die Behörden die beschlagnahmten Geräte wieder zurückgeben.

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Spielautomaten einbetoniert: Feuerwehr musste illegale Geräte aus Wettlokal schneiden
Medienbericht | 21.04.2017
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