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vom 11.05.2025 17:21
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Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Geisterfahrer gehen in Berufung
Staatsanwaltschaft und der 55-jährige Angeklagte, welcher bei seiner Geisterfahrt im Juli ein Mädchen (9) und ihren Bruder (20) tödlich verletzt hatte, meldeten Berufung an.
laumat.at/Matthias Lauber
Matthias Lauber Lokalredaktion
19.09.2014, 14:06 Uhr aktualisiert 14:11 Uhr
Lesezeit: 7 Minuten
Linz. Nicht nur die Staatsanwaltschaft sondern auch der 55-jährige Mann, welcher bei seiner Geisterfahrt im Juli ein Mädchen (9) und ihren Bruder (20) tödlich verletzt hatte, meldete nun Berufung gegen das ihm auferlegte Strafmaß an.
Laut einem Bericht auf nachrichten.at hat nun auch der 55-jährige Geisterfahrer gegen die Höhe der Strafe Berufung angemeldet. Ihm sei die Strafe zu hoch, der Staatsanwaltschaft ist die Strafe zu niedrig. Die Verurteilung selbst stehe nicht in Frage, damit seit zwar die Verurteilung rechtskräftig, nur über die Höhe der Strafe hat das Oberlandesgericht Linz nach einer Prüfung erneut zu entscheiden.
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