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OGH-Urteil: Fliegerverein "Weiße Möwe Wels" muss Ende 2030 Flugplatz-Gelände räumen
Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Weiße Möwe Wels das Flugplatz-Gelände bis spätestens Ende 2030 räumen muss.
Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Weiße Möwe Wels das Flugplatz-Gelände bis spätestens Ende 2030 räumen muss.
Matthias Lauber
Lokalredaktion
18.11.2014, 21:59 Uhr
aktualisiert
21.11.2014, 20:12 Uhr
Lesezeit: 1 Minute
Wels/Wien. Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Weiße Möwe Wels das Flugplatz-Gelände bis spätestens Ende 2030 räumen und an den Vermieter, die Stadt Wels übergeben muss.
Die Stadt Wels hat damit zwar in letzter Instanz einen Erfolg erzielt, jedoch einen eher bescheidenen. Mittlerweile hat sich die EU dazu entschlossen, dass das Gelände als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen werden soll, somit sind auch die ursprünglichen Pläne, ein Betriebsbaugelände aus einem Teil des Platzes zu machen, offensichtlich Geschichte - das berichteten mehrere Medien am Dienstag.
Der Fliegerclub "Weiße Möwe Wels" hat zwar in erster und zweiter Instanz Recht bekommen, der Oberste Gerichtshof entschied allerdings anders. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
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