Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an
Neun Monate: Geldstrafe und bedingte Haft nach Unfall mit zwei tödlich verletzten Jugendlichen
Online seit 15.10.2019 um 12:40 Uhr, aktualisiert um 22:52 Uhr
Neun Monate Haft, bedingt auf drei Jahre und 7.200 Euro Geldstrafe, so lautete am Dienstag das Urteil gegen jenen Autofahrer, der im Mai diesen Jahres einen Unfall mit zwei tödlich verletzten Jugendlichen ausgelöst haben soll.
Am Landesgericht Wels wurde am Dienstag der Prozess gegen jenen 21-jährigen Autolenker fortgesetzt, der am Abend des 25. Mai 2019 einen Unfall verursacht haben soll, an dessen Folgen ein 15-Jähriger und seine 14-jährige Mitfahrerin starben. Der Angeklagte wurde zu neun Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre und zu einer unbedingten Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung eingelegt, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Der Unfall ereignete sich am Abend des 25. Mai 2019 im Welser Stadtgebiet.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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Der Angeklagte beim Auftakt des Prozesses am 26. September 2019 am Landesgericht Wels.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 15.10.2019 um 12:33 Uhr erstellt,
am 15.10.2019 um 12:40 Uhr veröffentlicht,
am 15.10.2019 um 22:52 zuletzt aktualisiert.