Coronavirus
Covid-19: Ausreisetestpflicht für Steyr ab Samstag (06.11.2021)
Auch für Steyr gilt ab Samstag (06.11.2021) um 00:00 Uhr die sogenannte Ausreisetestpflicht, wie das Land Oberösterreich Freitagnachmittag mitteilte.
Auch für Steyr gilt ab Samstag (06.11.2021) um 00:00 Uhr die sogenannte Ausreisetestpflicht, wie das Land Oberösterreich Freitagnachmittag mitteilte.
Matthias Lauber
Lokalredaktion
05.11.2021, 15:09 Uhr
Lesezeit: 1 Minute
Steyr. Auch für Steyr gilt ab Samstag (06.11.2021) um 00:00 Uhr die sogenannte Ausreisetestpflicht, wie das Land Oberösterreich Freitagnachmittag mitteilte.
"Für den Bezirk Steyr-Stadt tritt ab Samstag, 06. November 2021 um 00:00 Uhr der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Für alle Personen, die den genannten Bezirk verlassen wollen, gilt daher eine Ausreise-Testpflicht - unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk. Eine Ausreise-Testpflicht gilt bereits auch für die Bezirke Braunau am Inn, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf an der Krems, Perg, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding, Steyr-Land, Vöcklabruck und Wels-Land.
- Der Bezirk Steyr-Stadt liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 560,5 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
- Auch die Bezirke Braunau am Inn, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf an der Krems, Perg, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding, Steyr-Land, Vöcklabruck und Wels-Land, für die schon bisher eine Ausreise-Testpflicht gilt, liegen nach wie vor über ihren jeweiligen Grenzen bei der gemittelten 7-Tages-Inzidenz", so das Land Oberösterreich am Nachmittag in einer Presseaussendung.
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