13 Jahre Haft: Oberlandesgericht bestätigt erstinstanzliches Urteil nach Mordversuch in Wels
Online seit 16.01.2020 um 20:28 Uhr
Das Oberlandesgericht Linz hat am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil nach einem Mordversuch auf offener Straße in Wels-Innenstadt im Oktober 2017 bestätigt.
Ein bosnischer Staatsbürger hat am 02. Oktober 2017 in Wels seine Ex-Freundin mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Der Mann setzte sich nach der Tat in sein Heimatland Bosnien ab. Dort stellte er sich der Polizei. Aufgrund eines fehlenden internationalen Haftbefehls wurde er aber nicht festgenommen. Erst nach seiner Rückkehr nach Österreich klickten für den Mann die Handschellen.
Im April 2019 stand er dann in Wels vor Gericht, das Urteil lautete 13 Jahre Haft, zusätzlich wurde er verurteilt, dem Opfer - seiner Ex-Freundin - 10.000 Euro Schmerzengeld zu zahlen. Sowohl Staatsanwaltschaft, als auch der Angeklagte gingen in Berufung. Das Oberlandesgericht hat am Donnerstag das Urteil des Landesgerichts Wels bestätigt. Weil nun keine Berufungsmöglichkeit mehr besteht, ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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Der Angeklagte beim Prozessbeginn am 08. April 2019 am Landesgericht Wels.
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von Matthias Lauber
am 16.01.2020 um 20:26 Uhr erstellt,
am 16.01.2020 um 20:28 Uhr veröffentlicht,
am 16.01.2020 um 20:28 zuletzt aktualisiert.