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vom 09.05.2025 12:04

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Warnung vor neuer Betrugsmasche

In den vergangenen Wochen tritt vermehrt eine neue Betrugsmasche in Linz und Umgebung in Erscheinung.

Matthias Lauber
Lokalredaktion

31.05.2023, 20:27 Uhr

Lesezeit
2 Minuten

Oberösterreich. In den vergangenen Wochen tritt vermehrt eine neue Betrugsmasche in Linz und Umgebung in Erscheinung, welche wie folgt beschrieben wird: Wie bereits bekannt senden unbekannte Täter vermehrt SMS mit Links zu gefälschten Webseiten aus, welche jene der Online-Banking-Webseiten verschiedener österreichischer Banken ähnlich sehen. Darin werden die Betroffenen unter einem Vorwand (zum Beispiel im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung) aufgefordert, ihre Verfügernummern sowie den PIN-Code bekanntzugeben. Diese SMS werden ausschließlich über österreichische Nummern von zwei Mobilfunkprovidern versendet, welche auch bei den zufällig ausgewählten Personen auf ihren Mobiltelefonen aufscheinen. Nachdem die Geschädigten ihre Daten bei dieser Fake-Webseite eingegeben haben, werden diese übernommen und für die widerrechtliche Verwendung der Bankkonten beziehungsweise der damit verknüpften Kredit- beziehungsweise Debitkarten verwendet. Neu ist, dass diese elektronischen Bankdaten im Anschluss auf Mobiltelefonen gespeichert werden, mit denen verschiedene Täter in Geschäften, zur Zeit vermehrt in Elektronikfachmärkten, in Österreich mittels NFC-Funktion ("Near Field Communication") widerrechtlich Einkäufe, öfters hochpreisige Mobiltelefone, tätigen. Dabei wird das Mobiltelefon mit den widerrechtlich erlangten Kreditkarten- beziehungsweise Debitkartendaten lediglich in unmittelbarer Nähe eines Bankomatterminals (PIN-Codes sind den unbekannten Tätern aufgrund des oben angeführten "Phishings" bekannt) verwendet, wobei der betreffende Betrag bargeldlos bzw. kontaktlos ohne Probleme vom Konto des betroffenen Geschädigten abgebucht wird. Betreffende Täter sind bei der Tat meistens mit mehreren Mobiltelefonen, worauf die oben angegebenen Daten gespeichert sind, ausgestattet, womit die entsprechenden Konten bis zum Kontoüberziehungsrahmen beziehungsweise bis zur Sperre belastet werden. Die Geschädigten können sich danach bei der Anzeigeerstattung nicht erklären, warum beziehungsweise wie mit ihren Kreditkarten beziehungsweise Debitkarten, welche sie niemals aus der Hand gegeben haben, in verschiedenen Geschäften eingekauft wurde. Meistens wird dabei, auch aus Scham, nicht zugegeben, dass man dem beschriebenen Modus Operandi auf den Leim gegangen ist, so die Polizei.

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