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vom 12.07.2025 09:17

Schutz- und Überwachungszone eingerichtet

Vogelgrippe H5N1 bei Geflügelhaltung nachgewiesen

In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk Braunau am Inn hat sich ein Fall der Vogelgrippe H5N1 bestätigt. Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits verendet.

Matthias Lauber
Lokalredaktion

13.01.2023, 15:36 Uhr

Lesezeit
2 Minuten

Braunau am Inn. In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk Braunau am Inn hat sich ein Fall der Vogelgrippe H5N1 bestätigt. Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits verendet.

"Bei einer privaten Geflügelhaltung im Bezirk Braunau nahe der Landesgrenze zu Salzburg wurde die hochpathogene Form der Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt. Der betroffene Betrieb hält drei Gänse, elf Enten und 20 Hühner. Zudem werden auch Pfaue, Esel, Ponys und Schafe am Hof gehalten. Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits verendet. Für das noch vorhandene Geflügel wird von der Bezirkshauptmannschaft die schmerzfreie Tötung angeordnet. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und in der Folge zum Tod derselben führt. Dies gilt es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. Derzeit haben wir es mit dem Stamm H5N1 zu tun. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen", so das Land Oberösterreich in einer Presseaussendung.
"Die Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen", betont Landesveterinärdirektor Dr. Thomas Hain.
Eine Schutz- und Überwachungszone wurde in der betroffenen, sowie in den Nachbargemeinden eingerichtet.

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