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vom 01.12.2025 17:06

Kurzmeldung

Verdächtiger nach dem Verbotsgesetz ausgeforscht

Ein 46-Jähriger aus dem Bezirk Ried im Innkreis wurde aufgrund mehrerer Delikte nach dem Verbotsgesetz ausgeforscht und angezeigt.

Matthias Lauber
Lokalredaktion

Heute, 11:00 Uhr

Lesezeit
2 Minuten

Ried im Innkreis. Ein 46-Jähriger aus dem Bezirk Ried im Innkreis wurde aufgrund mehrerer Delikte nach dem Verbotsgesetz ausgeforscht und angezeigt.

"Bei umfangreichen Ermittlungen gelang es Kriminalbeamten der Polizei einem 46-Jährigen aus dem Bezirk Ried im Innkreis strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz nachzuweisen. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis eine Hausdurchsuchung an. Dabei konnten mehrere einschlägige Gegenstände sichergestellt werden, darunter nationalsozialistische Fahnen, Bekleidungsstücke mit rechtsextremen Aufdrucken sowie szenetypische Tonträger rechtsextremer Musikgruppen. Auf den sichergestellten Datenträgern fanden sich zahlreiche Bilder, Videos und Chatverläufe, die eindeutig nationalsozialistische Propaganda, antisemitische Inhalte und Darstellungen zur Verherrlichung des NS-Regimes und zur Verharmlosung des Holocaust zeigten. Der Beschuldigte hatte seinen Wohnbereich mit entsprechenden Symbolen, unter anderem einer Hakenkreuzfahne, einer Fahne mit Schwarzer Sonne und einer Fahne mit Keltenkreuz, dekoriert. Vor diesen Fahnen fertigte er Handyaufnahmen (Selfies und Videoaufnahmen) an, die er anschließend über soziale Netzwerke und WhatsApp verbreitete. Dies führte zur Identifizierung von 21 Personen, an die der Beschuldigte tatrelevante Bild- und Videodateien übermittelt hatte. Im Zuge der IT-Auswertung konnte zudem ein Video sichergestellt werden, in dem der Beschuldigte in seiner Wohnung vor einem Spiegel mit einem verbotenen Schlagring posierte und dabei einschlägige nationalsozialistische Parolen äußerte. Bei den Ermittlungen konnten zudem Tatbestände nach dem Waffengesetz und Suchtmittelgesetz festgestellt werden. Der 46-Jährige zeigte sich bei seiner Einvernahme grundsätzlich zu den angeführten Delikten geständig, spielte jedoch insbesondere die Handlungen nach dem Verbotsgesetz herunter und verharmloste einzelne Sachverhalte. Er wurde auf freiem Fuß der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis angezeigt. Die Verhandlung ist für Dezember 2025 vor dem Landesgericht Ried im Innkreis anberaumt."

Polizei Oberösterreich
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