Kurzmeldung
Gegenseitig mit dem Umbringen bedroht
Online seit 08.04.2020 um 17:12 Uhr
Ein 31-jähriger Welser wählte am 08. April 2020 um 01:19 Uhr den Notruf, weil ein vorerst unbekannter Mann telefonisch gedroht habe, er werde zu ihm kommen und ihn mit seiner AR-15 (Sturmgewehr) umbringen. Im Zuge des Telefonates erkannte der Bedrohte die Stimme eines zweiten Mannes, den er kannte. Polizisten konnten die Identitäten der Männer ausforschen. Überprüfungen ergaben, dass auf den 26-jährigen Anrufer zwei Schusswaffen der Kategorie B, darunter eine Schmeisser M4, die umgangssprachlich als AR-15 bezeichnet wird, sowie eine Faustfeuerwaffe registriert sind. Für das weitere Einschreiten wurde daher das Einsatzkommando Cobra angefordert. Um 02:50 Uhr konnten der 26-jährige Anrufer sowie sein 29-jähriger Begleiter vor seiner Wohnung angetroffen werden. Im Zuge der Erhebungen stellte sich heraus, dass sich der 31-Jährige und der 26-Jährige gegenseitig mit dem Umbringen bedroht hatten. Da der 26-Jährige behauptete, der 31-Jährige habe vor vier Jahren mehrere Schusswaffen in seiner Wohnung "herumliegen" gehabt, wurde dort eine freiwillige Nachschau durchgeführt. Dabei konnten fünf Softgun und eine Schreckschusspistole, jedoch keine Schusswaffen gefunden werden. Die Waffenbehörde hat gegen den 26-Jährigen und den 31-Jährigen ein Waffenverbot erlassen. Beide werden wegen Verdachtes der gefährlichen Drohung an die Staatsanwaltschaft Wels angezeigt. Gegen den 29-jährigen Begleiter besteht bereits ein aufrechtes Waffenverbot, berichtet die Polizei.
von Matthias Lauber
am 08.04.2020 um 17:12 Uhr erstellt,
am 08.04.2020 um 17:12 Uhr veröffentlicht.