Beitrag
Freundinnen bringen Fremdharn zur Einvernahme
Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Rohrbach war am 29. Jänner 2023 zu einer Vernehmung wegen des Verdachtes des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz zur Polizei geladen.
Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Rohrbach war am 29. Jänner 2023 zu einer Vernehmung wegen des Verdachtes des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz zur Polizei geladen.
Matthias Lauber
Lokalredaktion
30.01.2023, 03:27 Uhr
Lesezeit
1 Minute
Rohrbach-Berg. Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Rohrbach war am 29. Jänner 2023 zu einer Vernehmung wegen des Verdachtes des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz zur Polizei geladen. Sie erklärte sich während der Einvernahme bereit, ihren Harn für einen Drogentest abzugeben. Als die Beamten den Becher mit dem vermeintlichen Harn übernahmen, fühlte sich der Becher kalt an. Als die 16-Jährige konfrontiert wurde, dass der Verdacht einer Beweismittelfälschung besteht, weil offenbar Fremdharn verwendet wurde, gab sie nach einigem Zögern zu, den Harn einer Freundin mitgebracht zu haben. Sie übergab den Beamten ein verschraubbares Behältnis, dass sie im Hosenbein mitgeführt hatte. Weiters gab sie zu, dass auch ihre Freundin, eine 17-Jährige aus dem Bezirk Perg, die kurz zuvor ebenfalls zur Vernehmung wegen des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz geladen war, einen Fremdharn mithatte. Die 17-Jährige wurde daraufhin nochmals einvernommen und sie gab zu, ebenfalls Fremdharn verwendet zu haben. Die Freundinnen werden wegen der Fälschung eines Beweismittels zur Anzeige gebracht, so die Polizei.
Meistgeklickte Beiträge werden geladen ...
Berichte, Bilderstrecken und Liveblogs werden geladen ...