Bedingte Haftstrafe von zehn Monaten bestätigt
Weisungen gegen Prinz Ernst August von Hannover im Berufungsprozess aufgehoben
Online seit 24.11.2021 um 13:36 Uhr
In Abwesenheit von Prinz Ernst August von Hannover hat am Mittwoch das Berufungsverfahren gegen das erstinstanzliche Urteil am Oberlandesgericht Linz stattgefunden.
Prinz Ernst August von Hannover musste sich im März diesen Jahres in erster Instanz vor dem Landesgericht Wels verantworten, weil er "im Zustand voller Berauschung" auf Angestellte und später auch auf mehrere Polizisten losgegangen sein soll. Das Urteil am Landesgericht Wels sorgte für Aufsehen. Es lautete fünf Monate bedingte Haft, zudem wurden fünf Weisungen ausgesprochen. Im nunmehrigen Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Linz wurde unter anderem das "Hausverbot im Almtal" aufgehoben. Die bedingte Haftstrafe von zehn Monaten bestätigte das Gericht.
Der 67-Jährige war beim Berufungsprozess übrigens nicht persönlich anwesend.
Fotos vom Prozess im März 2021 am Landesgericht Wels.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 24.11.2021 um 13:29 Uhr erstellt,
am 24.11.2021 um 13:36 Uhr veröffentlicht,
am 24.11.2021 um 13:36 zuletzt aktualisiert.