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vom 31.10.2026 17:26

Kurzmeldung

Schwere Körperverletzungen und gefährliche Drohung in Linz

Zwei 18-jährige Frauen sollen - wie erst jetzt bekannt wurde - am 09. Oktober 2026 in Linz zwei Personen schwer verletzt haben.

Matthias Lauber
Lokalredaktion

Heute, 16:28 Uhr

Lesezeit
2 Minuten

Linz. Zwei 18-jährige Frauen sollen - wie erst jetzt bekannt wurde - am 09. Oktober 2026 in Linz zwei Personen schwer verletzt haben.

"Eine 18-jährige afghanische Staatsangehörige aus dem Bezirk Perg sowie eine ebenfalls 18-jährige rumänische Staatsangehörige aus Linz stehen im Verdacht, am 09. Oktober 2026 gegen 03:00 Uhr auf der Linzer Landstraße unbegründet eine zufällig vorbeikommende 63-jährige Linzerin mit erheblicher Gewalt attackiert und schwer verletzt zu haben. Das Opfer erlitt dabei unter anderem mehrere Rippenbrüche, einen Hämatopneumothorax sowie Prellungen am linken Oberarm. Aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen musste die 63-Jährige im Unfallkrankenhaus intensivmedizinisch betreut werden. Die 18-jährige rumänische Staatsangehörige steht zudem im Verdacht, einen ebenfalls zufällig am Tatort befindlichen 22-jährigen afghanischen Staatsangehörigen aus Linz durch die Androhung körperlicher Gewalt von einer beabsichtigten Anzeigenerstattung abgehalten haben zu wollen. Dem 22-Jährigen soll für den Fall einer telefonischen Anzeige angedroht worden sein, zusammengeschlagen zu werden. Nachdem der 22-Jährige dennoch telefonisch die Polizei avisierte, kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Dabei soll die 18-Jährige aus dem Bezirk Perg dem 22-Jährigen mehrere Faustschläge versetzt haben. Die 18-jährige Linzerin soll sich in die Auseinandersetzung eingemischt und dem 22-Jährigen ein Bierglas gegen den Kopf geschlagen haben, wobei das Glas zerbrach. Der 22-Jährige erlitt dadurch eine klaffende Rissquetschwunde an der Stirn. Die Beiden wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft Linz festgenommen und in die Justizanstalt eingeliefert."

Polizei Oberösterreich
Presseaussendung

Rechtshinweis
Die Angaben der Polizei stellen den jeweiligen Sachstand der polizeilichen Ermittlungen dar. Für die Beschuldigten, Tatverdächtigen und Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.
Übernommene Angaben können teils nur begrenzt überprüft werden, deshalb kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gegeben werden.

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