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vom 19.10.2026 23:31

Tödlicher Verkehrsunfall

Motorradfahrer (65) bei Kollision mit PKW auf Nibelungenstraße in Vichtenstein tödlich verletzt

In Vichtenstein (Bezirk Schärding) ist am Montagnachmittag ein 65-jähriger Motorradlenker aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung bei einer Kollision mit einem abbiegenden PKW ums Leben gekommen.

Tödlicher Verkehrsunfall
B130 Nibelungenstraße
Vichtenstein

Matthias Lauber
Lokalredaktion

Heute, 21:12 Uhr

Lesezeit
2 Minuten

Vichtenstein. In Vichtenstein (Bezirk Schärding) ist am Montagnachmittag ein 65-jähriger Motorradlenker aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung bei einer Kollision mit einem abbiegenden PKW ums Leben gekommen.

"Zu einem tödlichen Verkehrsunfall kam es am 19. Oktober 2026 gegen 13:15 Uhr im Gemeindegebiet von Vichtenstein, bei dem ein 65-jähriger Motorradlenker tödlich verletzt wurde. Ein 65-jähriger PKW-Lenker fuhr mit seinem PKW auf der B130 Nibelungenstraße von Engelhartszell kommend in Richtung Passau. Im Gemeindegebiet von Vichtenstein wollte er mit seinem PKW nach links in eine Häuserzufahrt einbiegen. Während des Abbiegevorganges prallte das in Fahrtrichtung Engelhartszell fahrende Motorrad, gelenkt vom 65-jährigen Lenker aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung frontal gegen die rechte vordere Fahrzeugfront des PKWs und kam in weitere Folge auf der Motorhaube zum Liegen. Kurz nach dem Verkehrsunfall traf eine Polizeistreife an der Unfallstelle ein, wobei umgehend - mit weiteren Helfern - Erste-Hilfe-Maßnahmen gesetzt wurden. Während den Reanimationsmaßnahmen kam auch der Defibrillator zum Einsatz, wobei es auch zur Schockabgabe kam. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen wurden anschließend von der etwas später eintreffenden Rettung und Notarzt des Notarzthubschraubers übernommen. Trotz intensiver Bemühungen verstarb der 65-jährige Motorradlenker an den Folgen seiner Verletzungen. Der 65-jährige PKW-Lenker wurde durch den Verkehrsunfall nicht verletzt, erlitt jedoch einen Schock und wurde anschließend vom Kriseninterventionsteam betreut."

Polizei Oberösterreich
Presseaussendung

Rechtshinweis
Die Angaben der Polizei stellen den jeweiligen Sachstand der polizeilichen Ermittlungen dar. Für die Beschuldigten, Tatverdächtigen und Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.
Übernommene Angaben können teils nur begrenzt überprüft werden, deshalb kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gegeben werden.

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