Kurzmeldung

Vierköpfige Gruppe nach dem Verbotsgesetz angezeigt

Vierköpfige Gruppe nach dem Verbotsgesetz angezeigt

Online seit 21.04.2024 um 20:11 Uhr

Braunau am Inn.

Vier deutsche Staatsbürger, zwei Schwestern, 24 und 26 Jahre alt, sowie ihre 29- und 31-jährigen Lebensgefährten, begaben sich am Nachmittag des 20. April 2024 nach Braunau am Inn, um - im Gedenken an Adolf Hitler - weiße Rosen auf die Fensternischen des Hitler-Geburtshauses niederzulegen. Vor dem Haus posierten sie für Fotos und die 26-Jährige zeigte einen "Hitlergruß". Dabei wurde sie von einer Polizeistreife wahrgenommen und zur Vernehmung zur Polizeiinspektion gebracht, wo sie sich umfassend geständig zeigte. Zum Motiv gab die Frau an, dass sie den Gruß nicht ernst gemeint und diesen nur aus Spaß vollzogen habe. Auf ihrem Mobiltelefon fanden die Beamten einen einschlägigen Chatverlauf mit den anderen Beteiligten, in welchem Nachrichten und Lichtbilder mit Bezug zum Nationalsozialismus verschickt wurden. Alle vier werden bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis angezeigt. Rund um den 20. April finden jedes Jahr Schwerpunktaktionen zur Hintanhaltung von Straftaten nach dem Verbotsgesetz statt. Vor allem dem Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau am Inn gilt dabei besonderes Augenmerk der heimischen Exekutive, berichtet die Polizei.








von Matthias Lauber
am 21.04.2024 um 20:11 Uhr erstellt,
am 21.04.2024 um 20:11 Uhr veröffentlicht.



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