Urteil nach Mordversuch: Angeklagter wird in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen
Online seit 22.01.2019 um 17:21 Uhr
Im Prozess nach dem versuchten Mord an seiner Ehefrau ist Dienstagnachmittag ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Vor dem Landesgericht Wels musste sich am Dienstag ein 30-jähriger Mann verantworten, welcher im Mai des vergangenen Jahres seine Frau an ihrem Arbeitsplatz beinahe getötet hat. Er attackierte am 07. Mai 2018 seine in einem Blumengeschäft arbeitende Ehefrau so schwer, dass die Frau seit dem Angriff im Wachkoma liegt. Die Frau wollte sich offenbar von dem Mann trennen, was er offensichtlich nicht so hinnehmen wollte.
Die Öffentlichkeit wurde nach der Verlesung der Anklageschrift von der Verhandlung am Landesgericht ausgeschlossen. Dienstagnachmittag ist bereits das Urteil gefallen. Der 30-Jährige wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten den Verzicht auf ein Rechtsmittel, womit das Urteil rechtskräftig ist.
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Prozess nach Mordversuch | Dauer: 0:21 | 22.01.2019
Film: laumat.at | Kamera: Matthias Lauber | Schnitt: Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 22.01.2019 um 17:14 Uhr erstellt,
am 22.01.2019 um 17:21 Uhr veröffentlicht,
am 22.01.2019 um 17:21 zuletzt aktualisiert.