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Ein Jahr Haft und Geldstrafe - so das Urteil im Missbrauchsprozess gegen Arzt
Online seit 25.02.2013 um 14:52 Uhr, aktualisiert um 14:54 Uhr
Am Landesgericht Wels wurde am Montag ein im Salzkammergut lebender und praktizierender Arzt zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe verurteilt.
Der Arzt wurde wegen Kindesmissbrauchs, Besitz von pornografischen Darstellungen Minderjähriger und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu einem Jahr bedingt und einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 verurteilt - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiters darf er fünf Jahre nicht in Vereinen oder Einrichtungen, die mit Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben, tätig werden.
Im August 2009 hatte der Arzt einen damals 8-jährigen Buben unsittlich berührt und pornografische Aufnahmen von ihm gemacht. Um ein weiters Gutachten einzuholen war der Porzess im März des vergangenen Jahres auf unbestimmte Zeit, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wurde er am Montagvormittag fortgesetzt.
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von Matthias Lauber
am 25.02.2013 um 14:52 Uhr erstellt,
am 25.02.2013 um 14:54 zuletzt aktualisiert.