Schuldspruch im Welldorado-Prozess gegen Abteilungsleiter vom Obersten Gerichtshof aufgehoben
Online seit 28.09.2017 um 14:13 Uhr, aktualisiert um 23:30 Uhr
Eine interessante Wendung nahm der Welldorado-Prozess am Mittwoch am Obersten Gerichtshof in Wien. Der Schuldspruch gegen den Abteilungsleiter wurde aufgehoben.
Im erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts Wels wurde der damals zuständige Abteiliungsleiter wegen Amtsmissbrauchs zu acht Monaten bedingter Haftstrafe und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 12.840 Euro schuldig gesprochen. Dieses Urteil hat der Oberste Gerichtshof nun aufgehoben. Weil es Amtsmissbrauch nur auf hoheitlicher Ebene geben könne, das Welldorado aber zur Privatwirtschaft zu zählen sei, so die Begründung.
Das Urteil gegen die angeklagte Kassierin wurde in zweiter Instanz hingegen bestätigt.
Prozessauftakt am 10. Mai 2016
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Verhandlung am Landesgericht Wels am 09. November 2016
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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von Matthias Lauber
am 28.09.2017 um 14:13 Uhr erstellt,
am 28.09.2017 um 23:30 zuletzt aktualisiert.