Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden
laumat.at/Matthias Lauber

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Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden

Online seit 19.01.2018 um 11:35 Uhr, aktualisiert um 11:54 Uhr

Wels.

Sogar die Feuerwehr musste im April des Vorjahres ausrücken um die Finanzbehörden bei der Beschlagnahme von einbetonierten Glücksspielautomaten in einem Lokal in Wels-Innenstadt zu unterstützen. Nun gab es eine Wendung.

Das Landesverwaltungsgericht entschied, dass das Glücksspielgesetz in Österreich EU-rechtswidrig sei. Betreiber der Geräte könnten demnach auch nicht bestraft werden. Damit wurde der Beschwerde der Betreiber rechtgegeben und entschieden, dass die Behörden 17 beschlagnahmte Glücksspielautomaten zurückgeben müssen, weitere sollen folgen. Am Freitag mussten die Behörden die Glücksspielautomaten wieder zurückgeben. Erneut fuhren Transporter auf, nur diesmal in die andere Richtung. Die Geräte wurden Freitagvormittag bei der Finanzpolizei in Wels wieder ausgehändigt und abgeholt.




Videostrecke

Beschlagnahmte Spielautomaten zurückgegeben | Dauer: 2:07 | 19.01.2018
Film: laumat.at | Kamera: Matthias Lauber | Schnitt: Matthias Lauber



Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden

Die Feuerwehr wurde am 21. April 2017 mit schwerem Gerät zur Unterstützung der Behörden bei der Beschlagnahme angefordert.
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Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden

Mehrere Automaten wurden vorerst beschlagnahmt.
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Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden

Am 19. Jänner 2018 mussten die Behörden die beschlagnahmten Geräte wieder zurückgeben.
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am 19.01.2018 um 11:35 Uhr erstellt,
am 19.01.2018 um 11:54 zuletzt aktualisiert.



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